• Patienteninfo

      Patienteninfo

    • Definition

      Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
       Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen (DVE 08/2017).

      Definition

      Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
       Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen (DVE 08/2017).

    • Behandlungsgebiete der Ergotherapie

      • Orthopädie / Traumatologie & Rheumatologie (Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen)
      • Neurologie (Schädigung im Nervensystem)
      • Arbeitstherapie (Wiedererlangen von Arbeitsfähigkeit und Wiedereingliederung)
      • Geriatrie (speziellen Erkrankungen alter Patientinnen und Patienten)
      • Psychiatrie (Hilfe für die Seele)
      • Arbeit mit körperlichen und / oder geistig beeinträchtigten Menschen

      Ergotherapeutische Verordnung

      Ein ergotherapeutische Rezept ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Die Verordnungsmenge liegt bei 6 bis 10 Behandlungen. In Sonderfällen auch bis zu 20 Anwendungen möglich. Je nach Verordnungsart ist die Behandlungsdauer zwischen 30-75 Minuten.

      Verordnungsart

      → motorisch-funktionell

      → sensomotorisch-perzeptiv

      → Hirnleistungstraining

      → psychisch-funktionell

      → Thermische Anwendungen = können auf dem Rezept als Ergänzendes Heilmittel verordnet.

      Kostenübernahme für Ergotherapie

      Die Behandlungskosten werden grundsätzlich - bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 % bei erwachsenen Patienten ohne Gebührenbefreiung - von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, Privatkrankenkasse oder der Berufsgenossenschaft übernommen.

      Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Selbstverständlich steht Ihnen unser Therapieangebot jederzeit auch gerne als Selbstzahlerleistung zur Verfügung. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich oder telefonisch und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

      Gestaltung

      Nach einem Aufnahmegespräch werden gemeinsam mit Klient (und deren Angehörigen) ergotherapeutische Ziele festgelegt. Ihre individuelle Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt der Behandlung. Auf die ärztliche Diagnose wird in der Behandlung ein abgestimmten Therapieplan umgesetzt. Es finden regelmäßige Beratungsgespräche mit den Eltern und wichtigen Bezugspersonen statt.In Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen (z.B. behandelnde Ärzte, Psychologen, Psycho- und Physiotherapeutem, Lehrer und Erzieher, usw.) werden gegebenenfalls individuelle therapeutische Schritte eingeleitet.

      Für eine optimale Therapie bitten wir Sie, Arztberichte oder Befunde, Zeugnisse (bei Schüler) mitzubringen.


      Behandlungsgebiete der Ergotherapie

      • Orthopädie / Traumatologie & Rheumatologie (Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen)
      • Neurologie (Schädigung im Nervensystem)
      • Arbeitstherapie (Wiedererlangen von Arbeitsfähigkeit und Wiedereingliederung)
      • Geriatrie (speziellen Erkrankungen alter Patientinnen und Patienten)
      • Psychiatrie (Hilfe für die Seele)
      • Arbeit mit körperlichen und / oder geistig beeinträchtigten Menschen

      Ergotherapeutische Verordnung

      Ein ergotherapeutische Rezept ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Die Verordnungsmenge liegt bei 6 bis 10 Behandlungen. In Sonderfällen auch bis zu 20 Anwendungen möglich. Je nach Verordnungsart ist die Behandlungsdauer zwischen 30-75 Minuten.

      Verordnungsart

      → motorisch-funktionell

      → sensomotorisch-perzeptiv

      → Hirnleistungstraining

      → psychisch-funktionell

      → Thermische Anwendungen = können auf dem Rezept als Ergänzendes Heilmittel verordnet.

      Kostenübernahme für Ergotherapie

      Die Behandlungskosten werden grundsätzlich - bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 % bei erwachsenen Patienten ohne Gebührenbefreiung - von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, Privatkrankenkasse oder der Berufsgenossenschaft übernommen.

      Ergotherapie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Selbstverständlich steht Ihnen unser Therapieangebot jederzeit auch gerne als Selbstzahlerleistung zur Verfügung. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich oder telefonisch und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

      Gestaltung

      Nach einem Aufnahmegespräch werden gemeinsam mit Klient (und deren Angehörigen) ergotherapeutische Ziele festgelegt. Ihre individuelle Wünsche und Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt der Behandlung. Auf die ärztliche Diagnose wird in der Behandlung ein abgestimmten Therapieplan umgesetzt. Es finden regelmäßige Beratungsgespräche mit den Eltern und wichtigen Bezugspersonen statt.In Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen (z.B. behandelnde Ärzte, Psychologen, Psycho- und Physiotherapeutem, Lehrer und Erzieher, usw.) werden gegebenenfalls individuelle therapeutische Schritte eingeleitet.

      Für eine optimale Therapie bitten wir Sie, Arztberichte oder Befunde, Zeugnisse (bei Schüler) mitzubringen.


    • Ärzteinfo

      Ärzteinfo

    • Ergotherapie ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen bezahltes Heilmittel. Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundlage dafür ist die ausgefüllte „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie).

      § 3. Absatz 2 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um

      • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
      • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
      • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

      Auf der Verordnung muss folgendes notiert werden:

      1. die genaue Diagnose (z.B. Apoplex)
      2. die Indikationsnummer (z.B. EN2)
      3. der ICD-10 Code (z.B. G 81.1)
      4. die Leitsymptomatik (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit des linken Armes, oder Hemiparese)
      5. genaue Bezeichnung des Heilmittels (z.B. sensomtorisch-perzeptive Behandlung)
      6. Anzahl und Frequenz der Leistung (z.B. 10x Behandlungen 1-2 x wöchentlich)
      7. Erst- oder Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt.
      8. Hausbesuch und Therapiebericht (falls erforderlich)

      Hier weitere Informationen

      Ergotherapie ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen bezahltes Heilmittel. Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundlage dafür ist die ausgefüllte „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie).

      § 3. Absatz 2 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um

      • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
      • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
      • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

      Auf der Verordnung muss folgendes notiert werden:

      1. die genaue Diagnose (z.B. Apoplex)
      2. die Indikationsnummer (z.B. EN2)
      3. der ICD-10 Code (z.B. G 81.1)
      4. die Leitsymptomatik (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit des linken Armes, oder Hemiparese)
      5. genaue Bezeichnung des Heilmittels (z.B. sensomtorisch-perzeptive Behandlung)
      6. Anzahl und Frequenz der Leistung (z.B. 10x Behandlungen 1-2 x wöchentlich)
      7. Erst- oder Folgeverordnung oder eine Verordnung außerhalb des Regelfalls handelt.
      8. Hausbesuch und Therapiebericht (falls erforderlich)

      Hier weitere Informationen